Nachschulung
ASF-Aufbauseminar Fahranfänger
2 Jahre Probezeit!
Von dem Augenblick an wo Sie Ihre Fahrprüfung bestanden haben und Ihren Führerschein ausgehändigt bekommen, beginnen Ihre 2 Jahre Probezeit. Das gilt nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Innerhalb der Probezeit müssen Sie sich als zuverlässiger Fahrzeugführer bewähren.
Begehen Sie innerhalb der 2 Jahre einen schwerwiegenden Verstoß, verlängert sich automatisch Ihre Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
Bereits ein schwerwiegender A Verstoß bzw. zwei leichtere B Verstöße reichen innerhalb der Probezeit aus und Sie werden aufgefordert an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF-Seminar) teilzunehmen.
Wir bieten fortlaufend Seminare an – zu absolut fairen Preisen!
Vorschriften für das ASF-Semiar:
HINWEIS: Wurde der Verstoß im Zusammenhang mit Drogen oder Alkoholkonsum begangen, so müssen Sie ein besonderes Aufbauseminar buchen!
Informationen bekommen Sie jederzeit in unserer Fahrschule, via Email info@fahrakademie-nilges.de oder telefonisch unter 02151-31 31 61.