PKW Klasse B
KFZ bis max. 3,5 t
Mindestalter 18 Jahre / begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Benötigte Unterlagen für den Antrag beim Straßenverkehrsamt:
Begleitetes Fahren mit 17 zusätzlich:
Voraussetzungen der Begleitperson:
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
Theorieprüfung
Praxis
Praktische Prüfung
Generell gilt, mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem 18. bzw. 17. („BF17") Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Für die PKW-Ausbildung mit und ohne Anhänger halten wir eine große Flotte von modernsten TOP-Marken Schulungsfahrzeugen, wie Volkswagen, etc. ... für Sie bereit.
Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet und gepflegt. Alle Fahrzeuge sind selbstverständlich mit Klima-Anlage, Servolenkung und verstellbaren Sitzen ausgestattet. Unsere Fahrzeuge erleichtern die Ausbildung ganz erheblich und helfen Ihnen, mit viel Spaß sicher zum Ziel zu kommen. Selbstverständlich werden Sie auch von einem vereinbarten Treffpunkt von unseren Fahrlehrern zur Fahrstunde abgeholt.
PKW mit 17 Jahren
Sie möchten den Führerschein mit 17 („BF17") machen? Bei uns kein Problem!
Wenn Sie es wünschen, und sich rechtzeitig anmelden, können Sie bereits mit 16 die Führerscheinausbildung bei uns für den PKW beginnen, mit der praktischen Prüfung beenden, und an Ihrem 17. Geburtstag losfahren!
Der Führerschein mit 17 ermöglicht Ihnen, bereits vor Erwerb des „normalen Führerscheins" praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln – in Begleitung einer erfahrenen Person. Mit 18 Jahren bekommen Sie dann automatisch den normalen Führerschein ohne Zusatzausbildung oder Prüfung.
Begleitperson: Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie ausschließlich mit einer Begleitperson fahren. Sie können ein oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen die wahlweise (oder gemeinsam) mitfahren. Falls es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, muss deren Zustimmung eingeholt werden.