Unsere Führerscheinklassen

sharkystehend

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.

  • die zG des Anhängers darf max. 3500 kg betragen
  • Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse A
Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kG
  • Motorleistung mehr als 15 kW
  • Hubraum mehr als 50 ccm

Wer die Klasse A2 mindestens seit 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter:

  • Krafträder mit 24 Jahren (Direkteinstieg)
  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2 mit 20 Jahren
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 21 Jahren
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Klasse A2
Mittelschwere Krafträder

  • bis 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kG

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich (das gilt auch für "Altbesitz" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Klasse A1
Leichtkrafträder/ Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kG
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH
  • max. 15 kW Motorleistung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Zweirädrige Kleinkrafträder/Zweirädrige FmH
Dreirädrige Kleinkrafträder/Leichtkraftfahrzeuge
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

  • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm

Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahruege bis 45 ccm

  • Fremdzündungsmotor (z. B. Benzin)
  • Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel) max. 4 kW Nenndauerleistung
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
  • maximal 25 km/h bbH
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Klasse C:
schwere LKW/Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG

  • Eingeschlossene Klasse: C1

Klasse CE:
schwere Lastzüge/Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
  • bei Besitz von D1: D1E
  • bei Besitz von D: DE

Klasse C1:
leichtere LKW/Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Klasse C1E:
leichtere Lastzüge bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

  • Eingeschlossene Klasse: BE
  • bei Besitz von D1: D1E

Klasse D
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen (auch mit Anhänger bis 750 kg zG)

  • Eingeschlossene Klasse: D1

Klasse DE
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen (mit Anhänger über 750 kg zG)

  • Eingeschlossene Klassen: D1E, BE
  • bei Besitz von C1: C1E

Klasse T

  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse L

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger