Anhänger: Klassen BE/B96
PKW mit Anhänger
Selbstverständlich wird bei uns die Anhängerausbildung (Klasse BE/B96) mit handlichen und gut zu führenden Anhängern problemlos in kürzester Zeit durchgeführt. Sie benötigen für die Klasse BE den Führerschein Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben. Die BE Ausbildung kann parallel mit der PKW-Ausbildung oder auch als gesonderte Ausbildungsklasse durchgeführt werden.
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Mindestalter 18 Jahre / begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Benötigte Unterlagen für den Antrag beim Straßenverkehrsamt:
Für B96 (Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.):